§ 82 lit f GewO 1859 - Weigert sich ein Arbeitnehmer, mit dem vom Arbeitgeber bereitgestellten schadhaften Lkw - ua waren zwei Blinkleuchten defekt und zwei Reifen abgefahren - Waren auszuliefern, ist eine aus diesem Grund ausgesprochene Entlassung unberechtigt.
ASG Wien 13.05.2003, 29 Cga 264/02h, rk