§ 26 AngG, § 863 ABGB - Hat sich ein Arbeitnehmer, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 3 Wochen in einem ordnungsgemäß gemeldeten Krankenstand befunden hat, dessen Ende nicht absehbar war, zum Vorschlag des Arbeitgebers auf einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnis zum Ende des Monats (hier: 4 Tage später) insofern geäußert, dass er dieser im Augenblick nicht zustimmen werde, sondern erst bei seinem Rechtsvertreter Rücksprache halten müsse, und hat er daraufhin den Betrieb verlassen, kann der Arbeitgeber unter diesen Umständen aus der Tatsache, dass der Arbeitgeber kurz zuvor bereits beim Betriebsleiter Schlüssel und Arbeitsgewand abgegeben hatte, keineswegs schließen, dass der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt sofort beenden wollte. Unter den gegebenen Umständen wäre vielmehr der einzige für den Arbeitgeber zulässige Schluss gewesen, dass der Arbeitnehmer offenbar intuitiv erkannte, dass die vom Arbeitgeber vorgeschlagene Form der Beendigung des Dienstverhältnisses für ihn nachteilig wäre.