vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechtigter Austritt wegen wüster Beschimpfungen

ArbeitsrechtARD 5517/3/2004 Heft 5517 v. 3.8.2004

§ 82a lit b GewO - Gemäß § 82a lit b GewO kann ein Arbeitnehmer ua dann den vorzeitigen Austritt erklären, wenn sich der Gewerbeinhaber einer groben Ehrenbeleidigung gegen den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige schuldig macht. Die Regelungen der GewO sind klar dahin zu verstehen, dass Beschimpfungen durch einen Repräsentanten des Arbeitgebers - im vorliegenden Fall durch die Geschäftsführerin selbst - einen Austrittsgrund darstellen, wobei als Repräsentanten nicht nur die Organe der juristischen Person anzusehen sind, sondern alle Personen, denen eine selbstständige innerbetriebliche Leitungs- und Überwachungsfunktion zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte