§ 29 Abs 1 AngG, § 1162b ABGB - Bringt ein Arbeitgeber vor, ein Arbeitnehmer hätte nach seiner (ungerechtfertigten) Entlassung eine mögliche Verdienstmöglichkeit absichtlich ausgeschlagen, weshalb der fiktive Verdienst auf die Kündigungsentschädigung anzurechnen sei, hat er die konkrete Verdienstmöglichkeit und den notwendigen Vorsatz des Arbeitnehmers zu beweisen.
OGH 17.12.2003, 9 ObA 135/03y