vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diäten richtig rechnen

Basis-WissenARD 5516/10/2004 Heft 5516 v. 30.7.2004

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 4/2004

Unternimmt ein Arbeitnehmer eine Dienstreise, entstehen ihm durch zusätzliche Fahrt-, Nächtigungs- oder Lebenshaltungskosten in der Regel höhere Ausgaben als während eines „normalen“ Arbeitstages. Der Arbeitgeber ist daher - meist aufgrund eines Kollektivvertrages - verpflichtet, ihm diese Mehrauslagen in Form von Reisekostenentschädigungen (Diäten) zu ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte