§ 879 ABGB - Das idR bestehende Verbot der mehrmaligen Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen (Kettenarbeitsverträgen) ist eine Auswirkung des zugunsten „echter“ Arbeitnehmer bestehenden Schutzprinzips. Jene arbeitsrechtlichen Normen, die gerade den sozial Schwächeren schützen sollen, sind aber auf den „freien“ Dienstvertrag nicht analog anwendbar. Die mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten freien Dienstverträgen ist somit zulässig. OGH 21.04.2004, 9 ObA 127/03x, in Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 10.09.2003, 9 Ra 94/03i, ARD 5474/8/2004.