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Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für 3 Monate

Insolvenz-AusfallgeldARD 5505/8/2004 Heft 5505 v. 22.6.2004

§ 3a IESG idF vor BGBl I 2000/142 - Kann auch einem „gewöhnlichen“ Arbeitnehmer nicht unterstellt werden, dass er wegen Zahlungsengpässen der Firma vor Ablauf von 3 Monaten ab Nichtzahlung seines Entgelts aus dem Dienstverhältnis ausgetreten wäre, gebührt dem Dienstnehmer ein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von 3 Monatszahlungen.

OGH 25.11.2003 , 8 ObS 11/03f

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