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Insolvenz-Ausfallgeld - europarechtliche Mindestsicherung für eigenkapitalersetzende Darlehen

Insolvenz-AusfallgeldARD 5505/9/2004 Heft 5505 v. 22.6.2004

§ 3a Abs 1 IESG, Art 3 RL 80/987/EWG - Auch wenn ein maßgeblich beteiligter Arbeitnehmer ohne beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft nach österreichischem Recht für seine Entgeltansprüche keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld hat, weil sie als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren sind, ergibt sich aus der RL 80/987/EWG (Insolvenz-RL) - von Missbrauchsfällen abgesehen - eine gewisse Mindestsicherung im Ausmaß der vom Arbeitgeber nicht erfüllten Ansprüche für die letzten 3 Monate des Dienstverhältnisses.

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