Die Aufgaben, die Rechte und die Pflichten der Arbeitsinspektoren sind im Arbeitsinspektionsgesetz geregelt. Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Um für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften ausreichend tätig werden zu können, stehen ihnen umfangreiche Befugnisse zu (§ 3 ArbIG).