§ 11 Abs 14 UStG, § 183 Abs 4 BAO - Aufgrund welcher Beweisergebnisse die Behörde - als Voraussetzung der Heranziehung eines Nichtunternehmers zur Umsatzsteuer nach § 11 Abs 14 UStG - zur Ansicht gelangt, dass jedenfalls dieser Nichtunternehmer die ihn betreffenden „Rechnungen“ gelegt hat oder ihm diese zumindest (als Gutschrift) bekannt geworden sind, wenn er die Rechnungslegung bestreitet, muss im Bescheid aufgezeigt werden. VwGH 28.01.2003, 2002/14/0110. (Bescheid aufgehoben)