Seit 1. 1. 1994 sind auch jene Österreicher, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, der vollen Steuerprogression unterworfen, während bis dahin auf sie ein fixer Steuersatz von 20% zur Anwendung gekommen ist.
Seit 1. 1. 1994 sind auch jene Österreicher, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, der vollen Steuerprogression unterworfen, während bis dahin auf sie ein fixer Steuersatz von 20% zur Anwendung gekommen ist.