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Mittelbare Beteiligung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Lohnsteuer und AbgabenARD 5446/18/2003 Heft 5446 v. 28.10.2003

§ 22 Z 2 EStG, § 41 FLAG - Auch wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur mittelbar an einer Gesellschaft beteiligt ist, weil er 95% der Anteile der Alleingesellschafterin hält, schließt dies eine wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 EStG und damit die Pflicht zur Leistung des Dienstgeberbeitrages samt Zuschlag nicht aus, weil § 22 Z 2 Teilstrich 2 dritter Satz EStG bestimmt, dass die Beteiligung durch Vermittlung einer Gesellschaft einer unmittelbaren Beteiligung gleichsteht. VwGH 05.06.2003, 2003/15/0040. (Beschwerde abgewiesen)

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