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Einarbeiten der Fenstertage für Weihnachten 2003

ArbeitsrechtARD 5445/3/2003 Heft 5445 v. 24.10.2003

Einarbeitungszeitraum

Die in Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2003/2004 ausfallenden Fenstertage können gemäß § 4 Abs 2 AZG an den Werktagen von höchstens 7 zusammenhängenden, die Ausfallstage einschließenden Wochen eingearbeitet werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf dabei 10 Stunden, die wöchentliche Gesamtarbeitszeit darf 50 Stunden nicht überschreiten.

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