§ 18 BAG, § 6 APSG - Der Ablauf der 3-monatigen Behaltefrist von ausgelernten Lehrlingen nach § 18 BAG wird zwar in jedem Fall durch die Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes gehemmt, setzt aber voraus, dass das (auf die Dauer der Behaltefrist) befristete Dienstverhältnis bei Beginn des Präsenzdienstes noch nicht abgelaufen ist. Der Erhalt des Einberufungsbefehls (und die Übergabe an den Arbeitgeber) reicht zur Fristverlängerung nicht aus. OLG Wien 12.06.2003, 9 Ra 40/03y, in Bestätigung von ASG Wien 11.12.2002, 8 Cga 166/02t, ARD 5392/5/2003. (Revision unzulässig)