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KV-Erhöhungen in der Metallindustrie mit 1. 11. 2003

KollektivverträgeARD 5445/2/2003 Heft 5445 v. 24.10.2003

Für die Arbeiter und Angestellten der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie werden mit 1. 11. 2003 die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,1% erhöht; der neue Mindestlohn beträgt somit € 1.240,76. Die Ist-Löhne steigen um 2,1%, mindestens jedoch um € 35,- pro Monat. Durch eine Verteilungsoption von 2,4% der Lohnsumme besteht die Möglichkeit der individuellen Lohnerhöhung, die mindestens 1,8% betragen muss. Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,1%. Die KV-Zulagen und die Aufwandsentschädigungen werden um 2,1% erhöht.

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