§ 45 Abs 2 AVG, § 15 AuslBG - Lehnt die Behörde in einem Verfahren auf Gewährung eines Befreiungsscheines an einen ausländischen Staatsangehörigen den Beweisantrag des Antragstellers auf Einvernahme seiner Eltern als Beweis für seinen tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet ab, weil der Aussage der Eltern „in Hinblick auf die familiären Bande keine ausreichende Beweiskraft hinsichtlich der Ermittlung des wahren Sachverhaltes“ zugemessen werden könne, stellt dies eine rechtswidrige (unzulässige) vorausgreifende Beweiswürdigung dar. VwGH 19.12.2002, 2000/09/0169. (Bescheid aufgehoben)