§ 14a, § 15, § 16 AuslBG - Hat die Behörde den einem Ausländer wegen seiner Ehe mit einem österreichischen Staatsangehörigen ausgestellten Befreiungsschein trotz späterer Nichtigerklärung der Ehe nicht widerrufen, sind die auf Grundlage des Befreiungsscheines zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis zu berücksichtigen. VwGH 18.07. 2002, 99/09/0044. (Bescheid aufgehoben)