§ 177 Abs 1 ASVG - Gemäß Nr 20 der Anlage 1 zum ASVG zählen zu den Berufskrankheiten „Erkrankungen durch Erschütterungen bei der Arbeit mit Pressluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z.B. Motorsägen) sowie durch Arbeit mit Anklopfmaschinen“.