§ 185 Abs 3 Wr. AbgO - Kommt der VwGH zu der Ansicht,
- dass die zur Vorbeugung gegen die möglichen Auswirkungen eines EuGH-Urteils verschärften Regelungen der Landes-Abgabenordnungen zur Erstattung von rechtsgrundlos gezahlten Abgaben spezifisch die Abgabe betreffen, deren Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vom EuGH festgestellt worden ist (hier: Getränkesteuer), oder