§ 9 Abs 5, § 10 AlVG - Die bloße Vormerkung eines Arbeitslosen für die Stelle eines Lehrers hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung. Bringt der Arbeitslose in seinem Bewerbungsschreiben eindeutig zum Ausdruck, dass er die angebotene Stelle nur als Übergangslösung ausüben wolle, hat er damit das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt.
VwGH 04.04.2002, 2002/08/0066