§ 9, § 10 Abs 1 AlVG - Gibt ein Arbeitssuchender beim Versuch, eine Stelle als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter zu erlangen, gegenüber dem potenziellen Dienstgeber an, an sich eine Büroarbeit zu suchen, kann im Vergleich zu einem ernsthaft um eine Stelle bemühten Arbeitslosen nicht bezweifelt werden, dass er mit einer solchen Äußerung sein Desinteresse an der angebotenen Beschäftigung zum Ausdruck bringt.