ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003
Von der Betriebsprüfung wurde die Rückstellung für drohende Verluste aus der Verwertung von Leasinggegenständen bis einschließlich Veranlagungsjahr 2000 nicht anerkannt (Berufung bereits beim VwGH).
Die steuerliche Vertretung bestand nun darauf, in die Niederschrift folgenden Antrag aufzunehmen: „Drohverlustrückstellung mit steuerlicher Wirkung nicht anerkannt, beantragen wir in eventu den Ansatz eines Ausgleichspostens gemäß § 6 Z 16 EStG erstmals für das Veranlagungsjahr 2000.“