ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003
Ein Steuerberater erstellt die Einkommensteuererklärung für einen pauschalierten Gastwirt.
Rz 4283 erster Satz EStR 2000 lautet: „Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die von einer der angewendeten Pauschalierungsregelungen umfasst und „abpauschaliert“ sind, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden (z.B. Steuerberatungskosten).“