§ 12 Abs 1 AlVG, § 1 KO - Da der Geschäftsanteil an einer GmbH ein Exekutionsobjekt darstellt und daher gemäß § 1 KO im Falle des Konkurses über das Vermögen des Gesellschafters in die Konkursmasse fällt, steht die mit dem Geschäftsanteil verbundene Rechtsausübung im Konkurs über das Vermögen des (hier: alleinigen) Gesellschafters dem Masseverwalter zu und ist dieser daher jedenfalls rechtlich befugt, die Rücktrittserklärung des Geschäftsführers der GmbH entgegenzunehmen, wodurch die Organstellung des Geschäftsführers (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 16a GmbHG sofort, ansonsten nach Ablauf von 14 Tagen) und somit sein die Arbeitslosigkeit ausschließendes Beschäftigungsverhältnis iSd § 12 Abs 1 AlVG endet. VwGH 23.10.2002, 2000/08/0141. (Bescheid aufgehoben)