§ 12 Abs 1 AlVG - Da die Organstellung eines Liquidators einer aufgelösten GmbH nicht mit der Beendigung der Liquidation endet, sondern er vielmehr noch um Löschung der Liquidationsfirma beim zuständigen Handelsgericht ansuchen muss, gilt ein noch im Firmenbuch eingetragener Liquidator noch nicht als arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG und hat daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
VwGH 23.10.2002, 2000/08/0119