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Besteuerungsrecht bei Piloten der deutschen Lufthansa

Lohnsteuer und AbgabenARD 5408/26/2003 Heft 5408 v. 6.6.2003

Art 15 DBA-BRD 2000 - Verlegt ein in Deutschland ansässiger Lufthansa-Pilot seinen Wohnsitz und damit auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Österreich, dann bewirkt dies nach dem am 1. 1. 2003 in Wirksamkeit getretenen DBA-BRD 2000 nicht mehr, dass dadurch das Besteuerungsrecht an den Pilotenbezügen von Deutschland nach Österreich wandert. Denn gemäß Art 15 Abs 5 DBA-BRD 2000 steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet.

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