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Unfallrenten in OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5408/22/2003 Heft 5408 v. 6.6.2003

§ 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG, Art 15, Art 18 OECD-Musterabkommen - Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar; sie fallen daher weder unter Art 15 OECD-Musterabkommen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch unter Art 18 OECD-Musterabkommen (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in Art 18 OECD-Musterabkommen verwendeten Begriff „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden“ erfasst.

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