§ 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG, Art 15, Art 18 OECD-Musterabkommen - Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar; sie fallen daher weder unter Art 15 OECD-Musterabkommen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch unter Art 18 OECD-Musterabkommen (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in Art 18 OECD-Musterabkommen verwendeten Begriff „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden“ erfasst.