§ 9 BAO - Hat ein Geschäftsführer seine Funktion als „pro forma Geschäftsführer“ übernommen, ohne zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers tatsächlich in der Lage zu sein, trifft ihn ein haftungsbegründendes Verschulden für die Nichtentrichtung jener Abgaben, die während der Zeit anfallen, in der er als Geschäftsführer bestellt ist.
VwGH 02.07.2002, 96/14/0076