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Geschäftsführerhaftung bei Verhinderung aufgrund von Krankheit

Lohnsteuer und AbgabenARD 5407/10/2003 Heft 5407 v. 3.6.2003

§ 9 Abs 1, § 80 BAO - Behauptet ein Geschäftsführer, er sei durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus, weil der Geschäftsführer - wie auch in anderen Fällen, in denen er nicht in der Lage ist, die Geschäftsführerfunktion ordnungsgemäß auszuüben bzw. die Umstände, die zu der Behinderung führen, zu beseitigen - dazu verhalten ist, seine Funktion zurückzulegen.

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