§ 39 ArbVG, § 1155 ABGB - Wird im Alleingang und ohne Absprache mit dem zuständigen Vertrauenspersonenausschuss, ohne Beschluss und ohne Information des Personalausschusses sowie ohne Genehmigung der Gewerkschaft von einigen BR-Mitgliedern eine Blockade des Güterverkehrs (hier: Abstellen von Lkws vor den Ausfahrtstoren und Entfernen der Lkw-Schlüssel) in einem Logistikzentrum veranlasst, kann dies durch eine gerichtliche Verfügung untersagt werden.