Streikrecht
Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich nicht abgesichert; ein echtes Streikrecht existiert in Österreich nicht. Es gibt daher kein subjektives Recht auf Streik, der Streik ist jedoch gesetzlich nicht verboten. Allerdings können Streikhandlungen mit Pflichten aus dem Arbeitsvertrag kollidieren und einen Vertragsbruch bewirken.