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Bewertung eines als Sanatorium genutzten Gebäudes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5406/22/2003 Heft 5406 v. 27.5.2003

§ 53 Abs 6 lit a und lit b BewG - Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist unter gewerblicher Beherbergung bzw. Beherbergungsgewerbe die gewerbliche Gewährung von Unterkunft in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Motels oder Privatquartieren (von einer bestimmten Bettenanzahl an) zu verstehen; es handelt sich um einen zum Gastgewerbe gehörenden Gewerbezweig.

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