§ 6 Z 2 lit a EStG, § 7 KStG - Beteiligungen an betrieblich tätigen Personengesellschaften (hier: eine KG), die beim Gesellschafter (hier: eine GmbH) im Betriebsvermögen gehalten werden, gelten nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter, weshalb die Teilwertabschreibung einer solchen Beteiligung anders als bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht in Betracht kommt.