§ 206 lit b BAO, § 36 EStG idF vor BGBl 1996/201 - Mit BGBl 1996/201, ARD 4727/1/96 und ARD 4742/2/96, ist § 36 EStG mit Wirkung ab der Veranlagung für das Jahr 1998 entfallen. Ab 1998 sind Sanierungsgewinne daher wie laufende Gewinne zu behandeln und dem Tarif zu unterwerfen.