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Kein Betriebsausgabenabzug bei fehlender Leistungserbringung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5404/15/2003 Heft 5404 v. 20.5.2003

§ 4 Abs 4 EStG - Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren allein spricht nicht gegen eine Leistungserbringung, die Voraussetzung für die Anerkennung von geltend gemachten Betriebsausgaben ist. Auch der Umstand, dass bei einer Vielzahl von Geschäften vom Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeit eine Honorarnote übermittelt wird, ohne dass vorher über Fälligkeit, Zahlungsziele oder Verzugszinsen gesprochen wurde, mag im Allgemeinen ebenso zutreffen wie die Möglichkeit, dass solche Vereinbarungen mündlich (telefonisch) getroffen werden.

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