§ 3 Abs 1 Z 3 lit b, § 20 Abs 2 EStG - Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen (vgl. VwGH 14. 9. 1988, 86/13/0159, ARD 4026/10/88). Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass fehlender Steuerpflicht auf der einen Seite das Abzugsverbot nach § 20 Abs 2 EStG auf der anderen Seite gegenübersteht.