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Ausnahme von der Wochenendruhe in Gmunden

ArbeitsrechtARD 5403/2/2003 Heft 5403 v. 16.5.2003

Mit Verordnung des Landeshauptmannes wird anlässlich des Töpfermarktes in der Stadtgemeinde Gmunden am Sonntag, dem 24. 8. 2003, die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Präsentation und Verkauf von Keramikwaren sowie der damit im Zusammenhang stehenden Kundenbetreuung in der Zeit von 7 - 20 Uhr zugelassen. LGBl f. Oberösterreich 2003/51, 51. Stück, ausgegeben am 30.04.2003.

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