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Lohnerhöhung für Arbeiter im Gastgewerbe

ArbeitsrechtARD 5403/1/2003 Heft 5403 v. 16.5.2003

Rückwirkend mit 1. 5. 2003 werden die KV-Löhne der Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe um 2,15% erhöht, wobei eine Aufrundung auf die nächsten 50 Cent bzw. den nächsten ganzen Euro-Betrag erfolgt. Die Zuschläge werden um 70 Cent erhöht.

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