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Körperverletzung eines Kollegen im außerdienstlichen Bereich

ArbeitsrechtARD 5403/10/2003 Heft 5403 v. 16.5.2003

§ 82 lit d und lit g GewO - Verletzt ein Arbeiter einen Kollegen in Anschluss an die betriebliche Weihnachtsfeier durch einen Faustschlag, rechtfertigt dieses Fehlverhalten eine Entlassung nach § 82 lit d GewO nicht, wenn dadurch objektiv gesehen der Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers nicht herbeigeführt wurde. Auch eine Entlassung nach § 82 lit g GewO ist mangels zumindest mittelbarer Auswirkung des außerdienstlichen Verhaltens auf den Dienstbetrieb nicht gerechtfertigt.

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