Sonderausgaben - Auftraggeber der Wohnraumsanierung
§ 18 Abs 1 Z 3 EStG - Grundsätzlich sind Aufwendungen für Wohnraumsanierung unabhängig vom Rechtstitel, unter dem die Benutzung des Wohnraumes erfolgt, als Sonderausgaben abzugsfähig. Jedoch muss die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Abgabepflichtigen vorgenommen werden (Rz 523 und Rz 524 LStR 2002).