Schenkung - pflegschaftsbehördliche Genehmigung
§ 12 Abs 1 Z 2 ErbStG - Auch bei Sparbuchschenkungen, die einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedürfen, entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. BMF 24.06.2002.