Dr. Gerhard Kohler, Wien, setzt sich in seinem Artikel mit der Kürzung der Werbungskosten im Fall der privaten Nutzung einer Liegenschaft durch den Alleineigentümer und der Aufteilung der Aufwendungen für dieses Mietgebäude in abzugsfähige Werbungskosten und nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung auseinander. Wohnt der Hausherr im eigenen Mietgebäude, könnten nur jene Werbungskosten Berücksichtigung finden, die nicht die privat genutzten Teile des Hauses betreffen. Dementsprechend sei auch keine (fiktive) Miete für die eigene Wohnung anzusetzen. Die mit der Nutzung einer solchen Wohnung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen seien - einschließlich der auf die Wohnung entfallenden AfA - als nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung anzusehen. (SWK 2003/481, Heft 11) (5400/18/2003