Anrechnung von Versicherungszeiten in der Schweiz
§ 253b ASVG - Die von einem Versicherten nach den Rechtsvorschriften der Schweizer Eidgenossenschaft zurückgelegten Versicherungszeiten können für den Erwerb des österreichischen Leistungsanspruchs auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer den in Österreich erworbenen Versicherungszeiten nicht hinzugerechnet werden. OGH 12.02.2002, 10 ObS 17/02a.