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Sozialversicherung für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen

ARD 5380/6/2003 Heft 5380 v. 18.2.2003

Sozialversicherung für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen. Artikel von Dr. Wolfgang Höfle, Wien. Aus den Neuregelungen der sv-rechtlichen Beurteilung von nebenberuflich Lehrenden und Vortragenden in der Erwachsenenbildung durch den Erlass des BMSG v. 30. 9. 2002, ARD 5380/5/2003, zieht der Autor den Umkehrschluss, dass nur hauptberuflich in der Erwachsenenbildung Lehrende als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG einzustufen seien.

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