Sozialversicherung für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen. Artikel von Dr. Wolfgang Höfle, Wien. Aus den Neuregelungen der sv-rechtlichen Beurteilung von nebenberuflich Lehrenden und Vortragenden in der Erwachsenenbildung durch den Erlass des BMSG v. 30. 9. 2002, ARD 5380/5/2003, zieht der Autor den Umkehrschluss, dass nur hauptberuflich in der Erwachsenenbildung Lehrende als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG einzustufen seien.