( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Aufgrund der erforderlichen Trennung der Gesellschafts- und der Geschäftsführersphäre ist das Vorbringen, dass wegen der weitgehenden Identität in der Person des Geschäftsführers und des Alleingesellschafters durch die Auszahlung eines Jahrespauschaleinkommens an den Geschäftsführer die Gesellschaft die Auszahlung einer Dividende an ihren Alleingesellschafter genau in diesem Ausmaß verringere und daher der Geschäftsführer durchaus ein Unternehmerrisiko trage, für die Beurteilung, ob dienstgeberbeitragspflichtige Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG vorliegen, unbeachtlich. VwGH 17.10.2001, 96/13/0065. (Beschwerde abgewiesen)