( § 41 Abs 2 und Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Die bloße Erhöhung der dem Gesellschafter-Geschäftsführer geleisteten Vergütung zeigt ein ihm aus dieser Tätigkeit erwachsendes und Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG entgegenstehendes Unternehmerrisiko wegen einer Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auch dann noch nicht ausreichend auf, wenn sie in kurzem Intervall mit einer Vermehrung der Betriebsergebnisse korrespondiert. VwGH 19.12.2001, 2001/13/0195. (Beschwerde abgewiesen)