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Besteuerung von Rundfunkwerbung nach dem Studioprinzip

ARD 5325/22/2002 Heft 5325 v. 19.7.2002

( § 15a, § 23b FAG 1997 idF BGBl I 2000/30, Grazer AnkAbgVO ) § 15a Abs 1 erster Satz FAG 1997 betreffend die Ermächtigung der Gemeinden zur Besteuerung von Rundfunkankündigungen nach dem Studioprinzip ist rückwirkend (mit Ausnahme der beiden in § 23b zweiter Satz FAG angeführten Rechtssachen) auf sämtliche von den Verwaltungsbehörden durch rechtskräftigen Bescheid oder von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts noch nicht entschiedene Fälle anzuwenden.

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