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Keine Neubemessung der Ankündigungsabgabe unter Berücksichtigung des Studioprinzips

ARD 5325/20/2002 Heft 5325 v. 19.7.2002

( § 15a, § 23b FAG 1997 idF BGBl I 2000/30, Wr. AnkAbgVO ) Rechtskräftige Abgabenbescheide betreffend Ankündigungsabgabe sind in ihrer Unwiederholbarkeitswirkung durch die eine Rückwirkung des Besteuerungsrechts nach dem Studioprinzip anordnende Regelung des § 23b erster Satz FAG 1997 nicht erfasst, so dass auch keine bescheidförmige Neubemessung der Ankündigungsabgabe zu erfolgen hat.

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