( § 50 Abs 1 Z 1, § 51 Abs 3 Z 2 ASGG ) Für die Begründung der Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes für Rechtsstreitigkeiten eines arbeitnehmerähnlichen Geschäftsführers aus dessen Agenturvertrag mit dem von ihm als Konsulent geführten Unternehmen reicht ein wirtschaftlicher Zusammenhang aus.
ASG Wien 09.10.2000, 24 Cga 220/99v, rk.