( § 294 Abs 1 lit b ASVG idF vor BGBl I 2001/37 ) Infolge Wirksamwerden der Aufhebung der pauschalierten Anrechnung des Unterhaltsanspruchs gegenüber einem geschiedenen Ehegatten gemäß § 294 Abs 1 ASVG durch VfGH 27. 2. 2001, G 104/00, ARD 5217/17/2001, mit Kundmachung des Erkenntnisses am 24. 4. 2001, BGBl I 2001/37, ARD 5217/3/2001, ist auf Sachverhalte, die ab dem 25. 4. 2001 verwirklicht wurden, die aufgehobene Bestimmung nicht mehr anzuwenden. Diese Änderung der Rechtslage ist in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in 3. Instanz, zu beachten. Für den Anspruch eines Pensionisten auf Ausgleichszulage bedeutet dies, dass ab dem 25. 4. 2001 eine Hinzurechnung eines pauschalierten Unterhaltsanspruchs in Höhe von 12,5% des Nettoeinkommens des geschiedenen Ehepartners nicht mehr vorgenommen werden darf. OGH 30.10.2001, 10 ObS 261/01g.